Rechtsprechung
   RG, 21.01.1881 - 2173/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1881,172
RG, 21.01.1881 - 2173/80 (https://dejure.org/1881,172)
RG, Entscheidung vom 21.01.1881 - 2173/80 (https://dejure.org/1881,172)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1881 - 2173/80 (https://dejure.org/1881,172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1881,172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Untersuchungshaft auch alsdann auf die erkannte Strafe in Aufrechnung kommen, wenn wegen des in derselben Untersuchung verfolgten zweiten Delikts, aus dessen Veranlassung die Haft verfügt wurde, Freisprechung erfolgt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 3, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185; 31, 244, 245; vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362).
  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185; 31, 244, 245 vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362).
  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener

    Nach der Regel des § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die vom Angeklagten im vorliegenden Verfahren erlittene Untersuchungshaft auf die zeitige Freiheitsstrafe anzurechnen; dies gilt auch dann, wenn nicht die die Untersuchungshaft auslösende Tat, sondern eine andere verfahrensgegenständliche Tat zur Verurteilung führt (BGHSt 28, 29 [BGH 03.05.1978 - 3 StR 143/78 S]; RGSt. 3, 264; Tröndle LK 10. Aufl. § 51 RdNr. 29; Stree in Schönke-Schröder 20. Aufl. § 51 RdNr. 10) oder wenn gemäß § 55 StGB eine rechtskräftige Strafe in die Verurteilung einbezogen wird (BGHSt 23, 297 [BGH 07.07.1970 - 5 StR 164/70] = JR 1971, 336 Anm. Koffka; Tröndle aaO RdNr. 33; Stree aaO RdNr. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht