Rechtsprechung
RG, 21.01.1881 - 2173/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Untersuchungshaft auch alsdann auf die erkannte Strafe in Aufrechnung kommen, wenn wegen des in derselben Untersuchung verfolgten zweiten Delikts, aus dessen Veranlassung die Haft verfügt wurde, Freisprechung erfolgt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 3, 264
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.06.1997 - StB 30/96
Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler …
Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185; 31, 244, 245;… vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362). - BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92 Obwohl dieser Gesetzeswortlaut die Annahme von Tatidentität zwischen demjenigen Delikt, das die Untersuchungshaft ausgelöst hatte, und demjenigen, das der Verurteilung zugrundelag, als Voraussetzung der Anrechnung vorläufiger Freiheitsentziehung nahe legte, war es nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts für die Anrechnung nach § 60 RStGB gleichgültig, wegen welcher von mehreren Taten Untersuchungshaft angeordnet worden war; der erforderliche Zusammenhang zwischen der erlittenen Untersuchungshaft und der abgeurteilten Tat war, trotz des engeren Wortlauts des Gesetzes, nach der Rechtsprechung schon dann gewahrt, wenn die mehreren Taten Gegenstand derselben Untersuchung, desselben Verfahrens gewesen waren bzw. die Untersuchungen hinsichtlich der mehreren Taten in Beziehung zueinander standen (vgl. RGSt 3, 264, 265; 30, 182, 185;… 31, 244, 245 vgl. auch v. Olshausen StGB 11. Aufl. § 60 Anm. 2) oder eine Tat nachträglich durch Verfahrensverbindung oder Nachtragsanklage in das Verfahren einbezogen worden war (RGSt 71, 140, 142; RG DR 1939, 362).
- BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener …
Nach der Regel des § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die vom Angeklagten im vorliegenden Verfahren erlittene Untersuchungshaft auf die zeitige Freiheitsstrafe anzurechnen; dies gilt auch dann, wenn nicht die die Untersuchungshaft auslösende Tat, sondern eine andere verfahrensgegenständliche Tat zur Verurteilung führt (BGHSt 28, 29 [BGH 03.05.1978 - 3 StR 143/78 S]; RGSt. 3, 264;… Tröndle LK 10. Aufl. § 51 RdNr. 29;… Stree in Schönke-Schröder 20. Aufl. § 51 RdNr. 10) oder wenn gemäß § 55 StGB eine rechtskräftige Strafe in die Verurteilung einbezogen wird (BGHSt 23, 297 [BGH 07.07.1970 - 5 StR 164/70] = JR 1971, 336 Anm. Koffka;… Tröndle aaO RdNr. 33;… Stree aaO RdNr. 15).